1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BlueEagle GmbH gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen, die gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, soweit sie mit diesen AGB übereinstimmen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der BlueEagle GmbH, sofern der Auftraggeber als Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt.
1.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen der BlueEagle GmbH nicht befugt sind, mündliche Individualvereinbarungen zu treffen oder bestehende Regelungen zu ändern.
1.3. Diese AGB gelten ebenfalls für nachträglich übermittelte Zusatz- und Änderungsaufträge.
1.4. Sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs in der jeweils aktuellen Fassung. Der Auftraggeber bestätigt, dass er diese zur Kenntnis genommen hat.
1.5. Die AGB bilden gemeinsam mit den maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen einen wesentlichen Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses mit der BlueEagle GmbH.
1.6. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB sowie die entsprechenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen sind bei der BlueEagle GmbH einsehbar und können auf der Unternehmenswebsite www.blueeagle.at abgerufen werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Ein Vertrag mit der BlueEagle GmbH kommt zustande, sobald der Auftrag des Auftraggebers schriftlich per Fax, Telefon, E-Mail, online oder durch eine Vertragsunterzeichnung vor Ort angenommen wird.
2.2. Alle Angebote der BlueEagle GmbH sind unverbindlich und freibleibend.
2.3. Falls die Annahme nicht ausdrücklich erfolgt, gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald die BlueEagle GmbH die beauftragte Leistung erbringt oder die Lieferung an die vom Auftraggeber angegebene Adresse erfolgt.
Für den Beginn von Vertragslaufzeiten oder Kündigungsverzichtsfristen gilt in solchen Fällen der erste Tag des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß § 3 oder § 5e KSchG bleibt hiervon unberührt.
3. Vertragsparteien
3.1. Auftraggeber der BlueEagle GmbH kann ausschließlich eine natürliche oder juristische Person oder ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein.
3.2. Die BlueEagle GmbH ist berechtigt, zur Identitätsprüfung amtliche Dokumente wie Lichtbildausweis oder Meldezettel sowie einen Nachweis der Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis anzufordern. Zudem kann der Auftraggeber verpflichtet werden, eine Zustellanschrift und eine inländische Bankverbindung anzugeben.
3.3. Die BlueEagle GmbH kann die Angaben des Auftraggebers sowie dessen Kreditwürdigkeit überprüfen.
3.4. Ein Vertragsverhältnis kann insbesondere abgelehnt werden, wenn der Auftraggeber:
- mit Zahlungen im Verzug ist,
- in den letzten 12 Monaten einen Vertrag aufgrund wesentlicher Vertragsverletzungen verloren hat,
- minderjährig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist und keine Haftungserklärung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt,
- zahlungsunfähig ist oder kein ausreichendes Vermögen nachweisen kann,
- trotz Aufforderung keine inländische Zustellanschrift oder Bankverbindung angibt,
- Telekommunikationsdienste missbräuchlich genutzt hat oder dies zu erwarten ist,
- falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die eine Beurteilung verhindern.
3.5. Die BlueEagle GmbH kann den Vertragsabschluss von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen und bestimmte Leistungen in den ersten vier Monaten beschränken.
3.6. Der Auftraggeber ist selbst für die Einholung erforderlicher behördlicher oder privatrechtlicher Genehmigungen verantwortlich und haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.
3.7. Etwaige Gebühren, Steuern oder Abgaben, die durch den Vertrag entstehen, trägt der Auftraggeber.
3.8. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann die BlueEagle GmbH fällige Rechnungen ohne weitere Ankündigung einziehen. Dieses Mandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
4. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
4.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Auftraggeber verzichtet jedoch für die vertraglich festgelegte Dauer auf dieses Recht. Fehlt eine konkrete Vereinbarung, gilt ein Kündigungsverzicht von 60 Monaten. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr.
4.2. Ein Dritter kann in ein bestehendes Vertragsverhältnis eintreten, sofern die BlueEagle GmbH schriftlich zustimmt. Der neue Auftraggeber haftet für offene Entgelte und Schadenersatzforderungen gemeinsam mit dem bisherigen Auftraggeber. Übernimmt ein Dritter ohne Zustimmung einen Anschluss, haftet er ebenfalls gesamtschuldnerisch.
5. Leistungsumfang
5.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Vereinbarungen über Zusatzleistungen. Erweiterungen bestehender Produktgruppen erfolgen ohne automatische Benachrichtigung des Auftraggebers und können nur auf Wunsch und ggf. gegen Aufpreis genutzt werden.
5.2. Während Betriebsversuchen erbringt die BlueEagle GmbH Leistungen im Rahmen der technisch und betrieblich eingeschränkten Möglichkeiten. Da Betriebsversuche der Fehlererkennung und -behebung dienen, kann keine Garantie für eine zuverlässige Leistungserbringung übernommen werden.
5.3. Wird eine vereinbarte Leistung über einen vollen Kalendertag hinaus nicht erbracht, nachdem die BlueEagle GmbH über den Ausfall informiert wurde, werden die monatlichen Entgelte für die Ausfallzeit anteilig erstattet.
5.4. Die BlueEagle GmbH kann Leistungen vorübergehend unterbrechen, wenn dies für betriebsnotwendige Arbeiten, zur Vermeidung von Netzstörungen oder aufgrund behördlicher Anordnung erforderlich ist. Störungen oder Ausfälle werden ohne schuldhafte Verzögerung behoben.
6. Entgeltentrichtung
6.1. Die Entgelte richten sich nach den zum Vertragsabschluss gültigen Entgeltbestimmungen. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten.
6.2. Preisänderungen sind möglich, wenn sich relevante Kosten wesentlich verändern. Für Verbraucher gilt: Preiserhöhungen dürfen nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden. Der Auftraggeber kann einer Preiserhöhung innerhalb von zwei Wochen widersprechen, andernfalls gilt sie als akzeptiert.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Zahlungsabwicklung notwendigen Angaben bereitzustellen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Spesen, die durch fehlende Deckung oder Rücklastschriften entstehen, trägt der Auftraggeber. Falls kein Lastschriftverfahren vereinbart ist, kann die BlueEagle GmbH eine Bearbeitungsgebühr für jede Rechnung erheben.
6.4. Zahlungen gelten als geleistet, sobald die BlueEagle GmbH darüber verfügen kann. Sofern nicht anders vereinbart, sind Grund- und monatliche Entgelte anteilig ab Bereitstellung fällig und danach im Voraus zu zahlen.
6.5. Andere Entgelte sind nach Leistungserbringung fällig. Gebühren für die Bereitstellung können im Voraus verlangt werden.
6.6. Rechnungen sind sofort ohne Abzüge fällig. Falls in den Entgeltbestimmungen keine andere Zahlungsweise festgelegt ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens sieben Werktage nach Erhalt auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
6.7. Holt der Auftraggeber seine Online-Rechnungen selbst ab, entfällt der Anspruch auf eine gesonderte Zusendung. Falls eine kostenpflichtige Zusendung nicht vereinbart wurde, bleibt die Zahlung auch ohne Rechnungsversand fällig.
6.8. Die Verrechnungstermine richten sich nach Auftrag oder Bestellung. Falls nicht anders geregelt, sind einmalige Kosten sofort und laufende Kosten quartalsweise im Voraus zu zahlen.
6.9. Zahlungsverzug:
- Nach der dritten Mahnung kann die BlueEagle GmbH alle offenen Forderungen sofort fällig stellen und Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. (mind. 3 % über dem Basiszinssatz der EZB) sowie Mahn- und Rechtsanwaltskosten berechnen.
- Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung.
6.10. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Gegenforderungen möglich.
6.11. Höhere Gewalt & Netzstörungen:
- Die BlueEagle GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Netzstörungen).
- Bei externen Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
6.12. Vertragliche Zurückhaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
6.13. Partnerprovisionen:
Provisionen werden erst nach vollständiger Zahlung der vermittelten Kunden fällig und jeweils am Ende des folgenden Quartals ausgezahlt.
6.14. Reklamationen:
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb eines Monats schriftlich einzureichen. Erfolgt keine rechtzeitige Einwendung, gilt die Rechnung als anerkannt. Die BlueEagle GmbH überprüft bei Reklamationen die Berechnungsgrundlage und ändert ggf. die Rechnung.
6.15. Entgeltforderungen von Drittanbietern werden wie Forderungen der BlueEagle GmbH behandelt.
6.16. Cloud-Produkte:
- Mindestverfügbarkeit: 98 % pro Jahr.
- Keine Haftung bei höherer Gewalt.
- Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.
6.17. Der Auftraggeber trägt alle mit dem Vertrag verbundenen Gebühren und Abgaben.
6.18. Sperrung bei Zahlungsverzug:
- Bei Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monaten kann die BlueEagle GmbH den Vertrag fristlos kündigen und alle offenen Beträge sofort fällig stellen.
- Vor der Sperre erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung per E-Mail.
- Sollte durch die Sperre ein Verdienstausfall entstehen, haftet die BlueEagle GmbH nicht.
7. Neuberechnung von Entgelten
7.1. Wird bei der Überprüfung von Verbindungsentgelten ein Fehler festgestellt, der sich zum Nachteil des Auftraggebers auswirken könnte und die genaue Höhe nicht ermittelbar ist, wird eine pauschale Festsetzung vorgenommen. Als Berechnungsgrundlage dienen in dieser Reihenfolge:
a) die Verbindungsentgelte des gleichen Zeitraums des Vorjahres,
b) der Durchschnitt der letzten drei Abrechnungszeiträume,
c) der Durchschnitt der drei folgenden Abrechnungszeiträume.
7.2. Sind weniger als drei Verrechnungszeiträume verfügbar, wird der Durchschnitt der vorhandenen herangezogen. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine angemessene Schätzung.
7.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der aktuellen „Fair-Use-Bestimmungen“ der BlueEagle GmbH. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen können die Preise entsprechend angepasst werden.
8. Datensicherheit
8.1. Die BlueEagle GmbH trifft marktübliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gespeicherter Daten. Eine Haftung für Datenverluste durch rechtswidrige Eingriffe Dritter besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
8.2. Falls ein PIN-Code oder Passwort erforderlich ist, muss der Auftraggeber dieses geheim halten und unverzüglich ändern, wenn Missbrauch vermutet wird.
8.3. Wird ein Dienst durch unbefugte Dritte genutzt, haftet der Auftraggeber bis zur Meldung des Passwortwechsels.
8.4. Bei Verlust oder Diebstahl ist die Sperre sofort zu beantragen.
9. Datenschutz
9.1. Mitarbeiter der BlueEagle GmbH unterliegen dem Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) sowie den Geheimhaltungspflichten des Datenschutzgesetzes (DSG). Persönliche Daten und Kommunikationsinhalte werden nicht eingesehen. Routing- und Domaininformationen dürfen jedoch weitergegeben werden.
9.2. Die BlueEagle GmbH speichert keine Inhaltsdaten unbegrenzt. Werden Daten nicht innerhalb eines Monats abgerufen, übernimmt die BlueEagle GmbH keine Gewähr für deren Abrufbarkeit. Der Auftraggeber ist für den regelmäßigen Abruf seiner Daten selbst verantwortlich.
9.3. Gespeicherte personenbezogene Daten:
- Stammdaten: Name, Geburtsdatum, Firma, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Zahlungsmodalitäten.
- Vertragsrelevante Daten: Zahlungseingänge, Identitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen.
Diese Daten werden automatisiert verarbeitet und spätestens sieben Jahre nach Vertragsbeendigung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Vermittlungsdaten werden sechs Monate nach Bezahlung der zugehörigen Entgelte gelöscht.
9.4. Die BlueEagle GmbH speichert Vermittlungsdaten (z. B. IP-Adressen, Logfiles) für die Verbindungserstellung, Abrechnung und technischen Support. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich oder zur Betriebssicherheit notwendig.
9.5. Die BlueEagle GmbH kann zur Mitwirkung an behördlichen Überwachungsmaßnahmen (§ 89 TKG) verpflichtet sein und ist zur Durchführung von Fangschaltungen oder Rufnummernaufhebungen (§ 100 TKG) verpflichtet.
9.6. Die BlueEagle GmbH kann ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Stammdaten erstellen. Der Auftraggeber kann einer Eintragung widersprechen.
9.7. Mit Zustimmung des Auftraggebers dürfen personenbezogene Daten gemäß § 93 Abs. 4 TKG für Marketingzwecke verwendet werden.
9.8. Inhaltsdaten werden gemäß § 95 TKG gespeichert und unmittelbar nach Leistungserbringung gelöscht.
10. Anzeigepflichten & Zugang von Erklärungen
10.1. Änderungen des Namens, der Anschrift, der Zahlstelle, der Rechtsform, der Firmenbuchnummer oder der Bankverbindung sind der BlueEagle GmbH schriftlich innerhalb eines Monats mitzuteilen.
10.2. Erfolgt keine Adressänderung und erreichen rechtlich relevante Mitteilungen (z. B. Kündigungen) den Auftraggeber nicht, gelten sie dennoch als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen gelten unter denselben Bedingungen als zugestellt.
10.3. Nicht bescheinigte Erklärungen gelten in Österreich am zweiten Werktag nach Aufgabe zur postalischen Beförderung als zugestellt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Zustellung später oder nicht erfolgt ist.
10.4. Sofern der Auftraggeber zustimmt, können rechtlich relevante Mitteilungen auch elektronisch erfolgen.
11. Entstörung
11.1. Störungen oder Mängel am Anschluss sind der BlueEagle GmbH unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber hat die Entstörung zu ermöglichen.
11.2. Die BlueEagle GmbH beginnt innerhalb der festgelegten Regelentstörungszeit mit der Behebung, ohne schuldhafte Verzögerung. Sonderentstörungen erfolgen nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt.
11.3. Wird die BlueEagle GmbH zur Störungsbehebung gerufen und liegt entweder keine Störung vor oder ist die Störung nicht von ihr zu vertreten, trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten.
11.4. Liegt die Störungsursache beim Auftraggeber, sind die entstandenen Aufwendungen gemäß den gültigen Entgelten (§ 27 dieser AGB) zu zahlen.
11.5. Verzögerungen der Entstörung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, entbinden ihn nicht von der Zahlungspflicht für monatliche Entgelte.
12. Sonstige Rechte und Pflichten
12.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere ist es untersagt, Inhalte zu übermitteln, die gegen österreichisches oder internationales Recht verstoßen oder andere Nutzer belästigen.
12.2. Der Auftraggeber nimmt die Vorschriften des Pornografiegesetzes, Verbotsgesetzes, Telekommunikationsgesetzes und Jugendschutzes zur Kenntnis und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
12.3. Die Nutzung der Dienste darf keine Beeinträchtigung Dritter oder Sicherheitsrisiken für die BlueEagle GmbH oder andere Rechner darstellen. Insbesondere verboten sind:
- Spamming (unerbetene Werbung, aggressives Direct-Mailing),
- Überproportionaler Datentransfer bei limitierten Tarifen,
- Mehrfachnutzung von Einzelplatz-Zugängen (PPP-/PPTP-Verbindungen),
- Übertragung von Drohungen, Belästigungen oder rechtswidrigen Inhalten.
12.4. Die BlueEagle GmbH ist nicht verpflichtet, Daten uneingeschränkt zu transportieren, insbesondere wenn dies eine rechtliche Gefahr für das Unternehmen darstellen würde. Bei bekannt gewordenem Spamming durch Kunden anderer Provider kann die BlueEagle GmbH den Datentransfer zu diesen Kunden vorübergehend unterbinden.
12.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die BlueEagle GmbH unverzüglich zu informieren, wenn er selbst wegen Nutzung der Dienste rechtlich belangt wird oder Rechtsverstöße feststellt.
13. Sicherheitsleistung, Vorauszahlung
13.1. Die BlueEagle GmbH kann die Leistungserbringung von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen, wenn begründete Zweifel an der fristgerechten Zahlung bestehen oder eine zwangsweise Einbringung hohe Kosten verursachen würde.
13.2. Dies gilt insbesondere, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenz- oder Exekutionsverfahren eröffnet oder mangels Vermögens abgewiesen wird.
13.3. Die Sicherheitsleistung kann durch eine Bankgarantie eines EU-weit zugelassenen Kreditinstituts oder durch Barerlag erfolgen.
14. Haftung
14.1. Sorgfalt & Haftungsbeschränkung:
- Die BlueEagle GmbH betreibt ihre Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt.
- Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Keine Haftung für:
- leichte Fahrlässigkeit,
- entgangene Gewinne,
- Vermögensschäden,
- Datenverluste,
- Ansprüche Dritter.
- Maximale Haftung pro Schadensfall:
- € 1.500 pro Geschädigten,
- € 15.000 für alle Geschädigten eines Vorfalls.
- Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, werden Ansprüche anteilig reduziert.
14.2. Keine Haftung für:
- Schäden durch fehlende behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter.
- Nichteinhaltung von Installations- oder Nutzungsbedingungen durch den Auftraggeber.
- Inhalt, Vollständigkeit oder Richtigkeit von übermittelten oder abgefragten Daten.
- Durchgehende Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der Dienste.
14.3. Haftung für Fremdnutzung:
- Der Auftraggeber haftet für alle Kosten durch Fremdnutzung, wenn sie innerhalb seiner Kontrolle liegt.
- Dritte dürfen die Dienste nur nutzen, wenn dadurch keine Konzessionsrechte verletzt werden.
- Bei ständiger oder alleiniger Nutzung durch Dritte haften diese neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche.
14.4. Bestimmungsgemäße Nutzung & Missbrauchsvermeidung:
- Der Auftraggeber muss seinen Anschluss ordnungsgemäß nutzen.
- Jeglicher Missbrauch ist zu vermeiden, insbesondere:
- Bedrohende oder belästigende Anrufe,
- Unzulässige Datenübertragungen.
14.5. Keine Verantwortung für Zusatzarbeiten:
- Die BlueEagle GmbH erbringt ausschließlich EDV-technische Arbeiten.
- Elektroarbeiten, feuerpolizeiliche oder sonstige bauliche Maßnahmen sind nicht Vertragsgegenstand und müssen durch den Auftraggeber selbst beauftragt werden.
15. Leistungsfristen & Rücktritt vom Vertrag
15.1. Bereitstellungs- & Entstörungsfristen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt.
- Fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
15.2. Nichteinhaltung durch den Auftraggeber:
- Kann eine Leistung durch Verschulden des Auftraggebers nicht bereitgestellt werden, kann die BlueEagle GmbH nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder eine Bestellung stornieren.
- In diesem Fall trägt der Auftraggeber die bereits entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als das vereinbarte Entgelt.
- Bei Verschulden des Auftraggebers wird das monatliche Entgelt bis zum Rücktritt fällig.
15.3. Abrechnung bereits erbrachter Leistungen:
- Auch bei Vertragsrücktritt sind bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
- Alternativ kann die BlueEagle GmbH die Rückgabe bereits gelieferter Waren verlangen.
16. Tod des Auftraggebers
16.1. Rechtsnachfolger müssen den Tod des Auftraggebers unverzüglich melden.
16.2. Beantragt binnen 2 Wochen kein Dritter den Eintritt in den Vertrag, endet dieser mit dem Tod des Auftraggebers.
16.3. Entgelte, die bis zur Kenntnis des Todes durch die BlueEagle GmbH entstanden sind, werden aus dem Nachlass beglichen.
17. Insolvenz des Auftraggebers
17.1. Bei Insolvenz endet der Vertrag automatisch (§ 15.1 lit. c AGB).
17.2. Der Insolvenzverwalter kann den Vertrag weiterführen, wenn er binnen 6 Werktagen eine persönliche Haftungserklärung oder Sicherheitsleistung vorlegt.
17.3. Ohne Insolvenzverwalter kann der Auftraggeber die Vertragsfortführung ebenfalls durch eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung beantragen.
18. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund / Sperre
18.1. Die BlueEagle GmbH kann den Vertrag sofort auflösen, unterbrechen oder sperren, wenn das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechenbarer Personen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn:
a) Zahlungen trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfrist ausbleiben,
b) wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt werden,
c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abgewiesen wird,
d) falsche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht wurden,
e) die Leistungserbringung durch den Auftraggeber unmöglich oder unzumutbar verzögert wird,
f) Zahlungsfähigkeit zweifelhaft erscheint und keine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet wird,
g) der Auftraggeber übermäßigen Datentransfer verursacht,
h) wiederholt gegen Netiquette oder Internet-Standards verstoßen wird,
i) Dienste übermäßig beansprucht werden,
j) sich nachträglich Ablehnungsgründe gemäß § 3.4. dieser AGB ergeben,
k) der Auftraggeber seine Rechts- oder Geschäftsfähigkeit verliert,
l) das Verbindungsentgelt das Kreditlimit um mehr als das Doppelte übersteigt,
m) keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle mehr vorhanden ist,
n) Missbrauch oder Betrug durch Telekommunikationsdienste vorliegt oder geduldet wird,
o) der Verdacht besteht, dass die Leistungen überwiegend durch einen Dritten zur Umgehung des Vertragsverhältnisses genutzt werden.
18.2. Kosten für Sperre & Wiederherstellung trägt der Auftraggeber.
18.3. Die Sperre oder Vertragsauflösung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vereinbarten Entgelte und möglicher Schadenersatzansprüche. Vorauszahlungen werden nicht erstattet.
18.4. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung liegt im freien Ermessen der BlueEagle GmbH.
18.5. Rücktritt durch den Auftraggeber:
- Bei Vertragsrücktritt aus nicht von BlueEagle GmbH zu vertretenden Gründen ist ein Schadenersatz von mindestens 20 % der ausstehenden Monatsraten fällig.
- Höhere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
18.6. Datenlöschung nach Vertragsende:
- Die BlueEagle GmbH ist nach Vertragsende nicht verpflichtet, gespeicherte Daten weiter bereitzuhalten.
- Der Auftraggeber ist für eine rechtzeitige Datensicherung verantwortlich.
- Es können keine Ansprüche aus der Löschung abgeleitet werden.
18.7. Wiederherstellung nach Sperre:
- Eine Sperre wird binnen 24 Stunden nach Zahlung der offenen Beträge und Übernahme der Sperrkosten aufgehoben.
- Eine Sperre entbindet nicht von der Zahlung der monatlichen Entgelte.
18.8. Kündigungsrecht des Auftraggebers:
- Der Auftraggeber kann den Vertrag nur kündigen, wenn wesentliche Leistungsbestandteile trotz Aufforderung über zwei Wochen nicht erbracht werden.
- Eine außerordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn:
- Der Mangel auf eine unzureichende Standortversorgung zurückzuführen ist, die dem Auftraggeber bekannt war,
- Die Kündigung nach Behebung des Mangels erfolgt.
19. Gewährleistung
19.1. Bei Dienstleistungen an beigestellter Hardware oder Software erbringt die BlueEagle GmbH die vereinbarten Leistungen im Rahmen der vorhandenen technischen Voraussetzungen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden.
19.2. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BlueEagle GmbH.
19.3. Gewährleistungsfrist:
- Standardmäßig 6 Monate,
- Bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur letzten Teilzahlung (wenn der Mangel vorher angezeigt wurde).
19.4. Mängelbehebung: Nach Wahl der BlueEagle GmbH erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Preisminderung oder Vertragsauflösung sind ausgeschlossen. Gewährleistung erlischt, wenn Dritte eigenmächtig Änderungen oder Reparaturen vornehmen.
19.5. Für Verbrauchergeschäfte: Die BlueEagle GmbH kann Mängel durch Verbesserung oder Austausch innerhalb einer zumutbaren Frist beheben.
19.6. Mängelrüge: Der Auftraggeber muss Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert melden. Verbrauchergeschäfte sind von dieser Regelung ausgenommen.
19.7. Gewährleistungsausschluss: Keine Haftung für Mängel durch:
- Falsche Montage (außer bei fachmännischer Selbstmontage oder berechtigter Ersatzvornahme),
- Fehlende Wartung, falsche Nutzung, Überlastung oder ungeeignete Materialien,
- Normale Abnutzung.
20. Software
20.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Bestellung lizenzierter Software seine Kenntnis des Leistungsumfangs. Für Software, die als Public Domain oder Shareware gekennzeichnet ist, wird keine Gewährleistung übernommen. Insbesondere wird keine Haftung für Fehler, Funktionsstörungen oder Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Software entstehen könnten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen verpflichtet und haftet für Verstöße.
20.2. Die BlueEagle GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die Software:
- den Anforderungen des Auftraggebers entspricht,
- mit anderen Programmen oder Systemkonfigurationen kompatibel ist,
- fehlerfrei läuft oder dass alle Fehler behoben werden können.
20.3. Die Weitergabe oder Überlassung von Software an Dritte ist ausgeschlossen.
20.4. Mängel an Software berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag über andere Leistungen wie Internetdienstleistungen oder Hardwarelieferungen, es sei denn, es handelt sich um unteilbare Leistungen gemäß § 918 Abs. 2 ABGB.
21. IT-Serviceverträge
21.1. Leistungsumfang
- Serviceverträge sind keine Garantiescheine.
- Sie umfassen nur die vereinbarten Leistungen.
21.2. Leistungsbeschränkung
Ausgeschlossen sind u. a.:
- Software- und Hardwareinstallationen durch Dritte,
- Schäden durch äußere Einflüsse,
- Benutzerfehler oder fehlerhafte Updates.
21.3. IT-Servicevertrag – Arbeitszeit
- Die Position IT-Servicevertrag – Arbeitszeit unterliegt dem Fair-Use-Prinzip.
- Falls der Kunde das Fair-Use-Limit überschreitet, kann die BlueEagle GmbH Mehrstunden ohne vorherige Ankündigung nachträglich in Rechnung stellen.
22. Backup-Server
22.1. Eigentum & Betrieb
- Backup-Server der BlueEagle GmbH bleiben deren Eigentum.
22.2. Keine Garantie für Datensicherung
- Die BlueEagle GmbH betreibt Backup-Systeme mit höchster Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Garantie für Datenverluste.
- Dies gilt auch für Cloud-Backups.
23. Besondere Bestimmungen für Domains
23.1. Registrierung & Eigentum
- Die BlueEagle GmbH vermittelt und registriert Domains im eigenen Namen und auf Rechnung des Endkunden.
- Die Domain bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum der BlueEagle GmbH.
23.2. Kündigung & Vertragsverhältnis
- Der Vertrag mit der Registrierungsstelle endet erst mit der Kündigung bei der BlueEagle GmbH.
- Eine separate Kündigung bei der Registrierungsstelle ist nicht erforderlich.
23.3. Allgemeine Vertragsbedingungen der Registrierungsstellen
- Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle
23.4. Prüfpflicht des Domaininhabers
- Der Domaininhaber trägt die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
23.5. Haftungsausschluss
- Die BlueEagle GmbH übernimmt keine Haftung für Pflichten der Registrierungsstelle oder die rechtliche Zulässigkeit von Domainnamen.
24. Firewalls und Sicherheitssysteme
24.1. Sicherheitsstandards
- Die BlueEagle GmbH errichtet und betreibt Firewalls/VPN nach dem aktuellen Stand der Technik.
- Eine absolute Sicherheit kann jedoch nicht garantiert werden.
24.2. Haftungsausschluss
- Die BlueEagle GmbH haftet nicht für Schäden durch Umgehung oder Außerkraftsetzung installierter Firewalls.
24.3. Für Verbrauchergeschäfte
- Die Haftung für Sachschäden ist nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Bei Mängeln kann die BlueEagle GmbH durch Austausch innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schaffen.
25. Fair-Use-Bestimmungen
25.1. Definition des Fair-Use-Prinzips:
- Das Fair-Use-Prinzip stellt sicher, dass alle Kunden die Dienstleistungen der BlueEagle GmbH in einem angemessenen und üblichen Rahmen nutzen können.
- Es dient dazu, eine faire Verteilung der Ressourcen zu gewährleisten und Missbrauch oder übermäßige Nutzung zu vermeiden.
- In den Fair-Use-Bestimmungen des „IT-Servicevertrages – Arbeitszeit“ wird festgelegt, dass dem Kunden jeweils 3 Stunden p.A. an technischen Supportleistungen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stehen.
- Diese Stunden werden pro gebuchtem „IT-Servicevertrag – Arbeitszeit“ in einem einzigen Kontingent zusammengefasst.
- Dieses Kontingent kann flexibel und von jedem Mitarbeiter des Auftragsgebers über das Jahr verteilt genutzt werden.
- Falls das jährliche Arbeitszeitkontingent überschritten wird, behält sich die BlueEagle GmbH das Recht vor, Mehrstunden ohne vorherige Ankündigung in Rechnung zu stellen.
25.2. Anwendungsbereich:
- Die Fair-Use-Bestimmungen gelten für alle Dienstleistungen der BlueEagle GmbH, bei denen dieses Prinzip ausdrücklich erwähnt wird.
25.3. Überwachung der Nutzung:
- Die BlueEagle GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzung ihrer Dienstleistungen zu überwachen, um sicherzustellen, dass diese im Rahmen des Fair-Use-Prinzips erfolgt.
- Datenschutzbestimmungen und gesetzliche Vorgaben werden stets eingehalten.
- Falls eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung festgestellt wird, wird der Kunde informiert und aufgefordert, sein Nutzungsverhalten anzupassen.
25.4. Maßnahmen bei Überschreitung:
Falls das Fair-Use-Prinzip überschritten wird, kann die BlueEagle GmbH folgende Maßnahmen ergreifen:
- Hinweis an den Kunden mit der Aufforderung zur Anpassung des Nutzungsverhaltens.
- Zusätzliche Gebühren für Mehrstunden oder übermäßige Ressourcennutzung, die ohne vorherige Ankündigung in Rechnung gestellt werden können.
- Kündigung des Vertragsverhältnisses, falls eine dauerhafte Missachtung der Fair-Use-Bestimmungen festgestellt wird.
25.5. Individuelle Vereinbarungen:
- In Einzelfällen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die von den Standard-Fair-Use-Bestimmungen abweichen.
- Diese bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
25.6. Änderungen und Gültigkeit:
- Die Fair-Use-Bestimmungen treten mit Veröffentlichung in Kraft und gelten bis auf Weiteres.
- Die BlueEagle GmbH behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen bei Bedarf anzupassen.
- Änderungen werden den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Weise mitgeteilt.
26. Rechtsnachfolge
- Die BlueEagle GmbH kann Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen.
- Der Auftraggeber wird über die Vertragsübernahme durch geeignete Maßnahmen informiert.
- Die Übertragung der Vertragsrechte und -pflichten erfolgt gemäß § 1409 ABGB und § 25 HGB.
- Bereits abgeschlossene Verträge bleiben von der Vertragsübernahme unberührt.
27. Entgelte nach Aufwand
27.1. Berechnung der Kosten:
Falls für die Berechnung der Entgelte keine Pauschale auf Basis von Durchschnittskostensätzen festgelegt ist, gelten folgende Grundsätze:
- Die Kosten setzen sich aus Materialkosten, Arbeitskosten, Verwaltungszuschlag und Transportkosten zusammen.
- Dazu gehören auch Kosten für Drittdienstleistungen, die im Auftrag der BlueEagle GmbH erbracht werden.
27.2. Material- und Arbeitskosten:
- Materialkosten werden gemäß dem handelsüblichen Preis berechnet.
- Arbeitskosten basieren auf Einheitssätzen pro Arbeitsstunde, berechnet nach Gehältern, Löhnen, Nebengebühren und Lohnnebenkosten.
- Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Nachtarbeitszuschläge werden gesondert berechnet.
- Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
- Bruchteile von Arbeitsstunden werden auf volle Viertelstunden aufgerundet.
27.3. Verwaltungs- und Transportkosten:
- Der Verwaltungszuschlag wird anteilig zu den Arbeitskosten berechnet.
- Transportkosten für Material und technische Einrichtungen werden nach Stunden- oder Kilometersätzen verrechnet.
27.4. Gebühr bei Online-Zahlung oder SEPA-Mandat:
- Zusätzliche Kosten, die durch Online-Zahlungen oder SEPA-Lastschriftmandate entstehen, werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
- Diese Gebühren werden automatisch auf der Rechnung ausgewiesen.
28. Änderungen der AGB
28.1. Änderungen der AGB gelten auch für bestehende Verträge und werden auf der Website veröffentlicht.
28.2. Mitteilung & Widerspruchsrecht:
- Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.
- Widerspruchsfrist: 30 Tage ab Aussendung.
- Die Kündigung wird unwirksam, wenn sich die BlueEagle GmbH innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Kündigung bereit erklärt, die Änderung gegenüber dem Teilnehmer nicht anzuwenden.
- Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderung für den Teilnehmer keinen Nachteil darstellt oder eine Anpassung der Entgelte gemäß einem vereinbarten Index erfolgt.
28.3. Indexanpassung:
- Entgelte sind wertbeständig und werden nach dem Verbraucherpreisindex 2020 angepasst.
- Schwankungen unter 1 % bleiben unberücksichtigt.
28.4. Für Verbraucher: Änderungen sind nur zulässig, wenn sie zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind.
28.5. Umsatzsteueranpassung: Änderungen der Umsatzsteuer werden automatisch berücksichtigt.
29. Mietgeräte
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29.1. Eigentum & Vertragslaufzeit
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Mietgeräte bleiben Eigentum der BlueEagle GmbH.
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Vertragsdauer: 60 Monate, falls keine gesonderte Vereinbarung besteht.
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Automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich per E-Mail, Fax oder Post gekündigt wird.
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Das Mietgerät muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende kostenfrei und unbeschädigt an die BlueEagle GmbH retourniert werden.
29.2. Schäden & Verlust
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Fehlende oder beschädigte Teile (z. B. Antennen, Netzgeräte) werden dem Kunden laut aktueller Preisliste der BlueEagle GmbH in Rechnung gestellt.
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Mutwillige Beschädigung oder Diebstahl führen zu einer kostenpflichtigen Ersatzforderung gemäß der aktuellen Preisliste.
29.3. Konsequenzen bei Zahlungsverzug
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Die Mietanlage wird bei Zahlungsverzug demontiert.
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Erbrachte Leistungen (Arbeitszeit & Anfahrtskosten) werden laut Preisliste berechnet.
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Offene Rechnungen bleiben fällig – eine Kündigung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
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Für gespeicherte Daten ist allein der Kunde verantwortlich. Die BlueEagle GmbH sichert keine Daten bei einer Demontage.
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30. Cloud – Produkte (Cloud Computing)
30.1. Softwarelizenzen:
- Mindestlaufzeit: 12 Monate, Kündigungsfrist: 3 Monate.
- Automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, falls nicht rechtzeitig gekündigt wird.
30.2. Firewall & Sicherheitssysteme:
- Zugriff auf Firewalls oder Sicherheitssysteme ist ausgeschlossen (Verwaltung durch BlueEagle GmbH).
- Änderungen dürfen nur durch die BlueEagle GmbH oder nach schriftlicher Genehmigung erfolgen.
30.3. Vertragsverlängerung durch Bestellung:
- Bei der Erweiterung eines bestehenden Vertrages nach Bestellung eines weiteren Gerätes, Benutzers, Lizenz oder Services, verlängert sich der bestehende Vertrag um die Mindestvertragslaufzeit, die im jeweiligen Vertrag angeführt ist.
30.4. Bestellungen durch Mitarbeiter:
- Jeder Mitarbeiter des Kunden darf Bestellungen tätigen.
- Falls dies nicht gewünscht ist, muss ein schriftlicher Widerruf erfolgen.
- Der Widerruf ist erst nach Bestätigung durch die BlueEagle GmbH gültig.
31. Urheberrecht
31.1. Änderungen & Weitergabe:
- Angebote & Anhänge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
- Die enthaltenen Informationen sind vertraulich und nur für den internen Gebrauch bestimmt.
32. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
- Diese Regelung gilt entsprechend, falls sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Gerichtsstand Innsbruck
Letzte Änderung Mai 2022